Sie sind hier: » Betreiberverantwortung » Betreiberverantwortung sicher handhaben » Allgemeine Klärungen
Allgemeine Klärungen
Folgende Fragen sind einleitend zu klären:
Liegen „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“ (Sonderbauten) im Sinne der anzuwendenden Landesbauordnung vor? Handelt es sich um ein Hoch- oder Krankenhaus, eine Beherbergungs-, Verkaufs- oder Versammlungsstätte?
Welche Behörde ist als (untere) Bauaufsichtsbehörde zuständig?
Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig?
Welche zugelassenen Überwachungsstellen gibt es?
Welche Rechtsvorschriften treffen im Einzelfall zu (abhängig von Gebäudestandort /Bundesland und ggf. Stadt, Art des Gebäudes und der installierten Anlagen und Einrichtungen)?