Compliance Manager
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Compliance Manager gestaltet und überwacht beim Betreiber die Organisation der Pflichten für ein festgelegtes Immobilien- und Anlagenportfolio. Sein Auftrag verbindet anwendbare Anforderungen mit ausführbaren Aufgaben, geeigneten Personen, verfügbaren Mitteln und belastbaren Erfüllungsnachweisen. Er schafft damit die organisatorische Grundlage für rechtmäßige und nachvollziehbare Betriebsentscheidungen. Die Funktion wird der zuständigen Unternehmensleitung oder der Leitung des Facility Managements zugeordnet; für wesentliche ungeklärte Risiken wird ein unmittelbarer Berichtsweg zur entscheidungsbefugten Leitung eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich umfasst benannte Rechtsträger, Standorte und Nutzungen. Fachliche Weisungsrechte, Personalführung und Budget werden ausdrücklich bestimmt. Der Manager koordiniert die Regelüberwachung, übernimmt aber nicht automatisch sämtliche örtlichen Betreiberpflichten. Allgemeine Korruptionsprävention, Finanzcompliance und Datenschutzorganisation bleiben außerhalb dieses Fachauftrags. Bei kleinerem Umfang kann eine entsprechend qualifizierte bestehende Funktion die Aufgaben mit wahrnehmen. Auch bei externer Unterstützung bleibt innerhalb der Betreiberorganisation eine entscheidungsfähige Zuständigkeit bestehen. Ein Dienstleistungsvertrag ersetzt weder diese Zuständigkeit noch die erforderliche Aufsicht.
