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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Rechtliche Pflichten und nachhaltige Unternehmensführung

Facility Management: Betreiberverantwortung » Betreiber

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG IST EIN ENTSCHEIDENDER ASPEKT FÜR DAS ANSEHEN EINES UNTERNEHMENS.

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG IST EIN ENTSCHEIDENDER ASPEKT FÜR DAS ANSEHEN EINES UNTERNEHMENS.

Ein effizientes Betreiberverantwortungs-Management mindert Risiken und steigert die Effizienz. Betreiberverantwortung betrifft nicht nur den Bereich Compliance, sondern auch den der Nachhaltigkeit.

Grundlagen und Betreiberverantwortung

Nach der gängigen Praxis verteilen sich die einzelnen Pflichten auf die drei Haupt-Hierarchie-Ebenen

  • Unternehmensleitung → Organisationspflichten

  • Führungskräfte → Führungspflichten

  • Beschäftigte → Durchführungspflichten.

In der Gesamtheit bestehen zahlreiche persönliche Pflichten. Die persönlichen Betreiberpflichten werden im Folgenden erläutert. Die diesbezüglichen gesetzlichen Forderungen gelten grundsätzlich unternehmensweit und betreffen alle Ressorts.

Die für das Aufgabenfeld des FM gemachten Aussagen sind daher auf alle Unternehmensbereiche anwendbar.

Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen und die darin handelnden Personen haben sich in den letzten Jahren stetig verschärft. Mehrere Faktoren sind die Ursache dieser Entwicklung. Die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht führt neben der Angleichung auch zu einer Aktualisierung von Vorschriften. Durch die Deregulierung übertragen sich bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen, wie z.B. dem TÜV, direkt auf die Unternehmen. Die Umweltgesetzgebung legt den Unternehmen zudem wachsende Verantwortung für den Umweltschutz auf. Schwere Unfälle in Industrieanlagen, Flughäfen, Autobahntunneln oder bei der Bahn haben die Öffentlichkeit und Rechtsorgane für die Gefahren sensibilisiert, die vom Betrieb solcher Einrichtungen ausgehen und Fragen zur Betreiberverantwortung aufwerfen.

Neue und geänderte Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden setzen Unternehmen, beispielsweise als Eigentümer und/oder Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen, verstärkten Haftungsrisiken aus.

Viele Führungskräfte sind sich der möglichen Folgen, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen ihrer Unternehmen ergeben, oft nicht bewusst. Sie könnten für diese Fehler oder Versäumnisse persönlich haftbar gemacht werden. Begriffe wie „Betreiberverantwortung“ und „Organisationsverschulden“ sind zwar in vielen Unternehmen ein Thema, doch werden die notwendigen Maßnahmen oft nicht konsequent umgesetzt.

Die folgenden Ausführungen möchten systematisch grundlegende Informationen und Zusammenhänge über die Betreiberverantwortung im Rahmen des Facility Managements bieten und so zur Rechtssicherheit beitragen.

Was bedeutet Betreiberverantwortung?

Rechtliche Pflichten umsetzen

Nachhaltige Unternehmensführung durch Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Unternehmen handeln stets durch Personen, die sie vertreten und in ihrem Namen agieren. Daher übertragen sich Unternehmenspflichten auf diese Personen. Die Vertretungsberechtigten sind dafür verantwortlich, zu organisieren, durch wen und wie die Pflichten im Einzelfall erfüllt werden. Obwohl die Organe in ihrer Organisationshoheit grundsätzlich frei sind, müssen sie den Erfolg, also die Wirksamkeit, sicherstellen.