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Entlastungsmöglichkeiten

ANGESICHTS DER STEIGENDEN REGULATORISCHEN ANFORDERUNGEN IM BEREICH BETREIBERVERANTWORTUNG SUCHEN UNTERNEHMEN NACH ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN.

ANGESICHTS DER STEIGENDEN REGULATORISCHEN ANFORDERUNGEN IM BEREICH BETREIBERVERANTWORTUNG SUCHEN UNTERNEHMEN NACH ENTLASTUNGSMÖGLICHKEITEN.

Eine Option ist die Auslagerung von Verantwortlichkeiten an spezialisierte Dienstleister, die über das notwendige Know-how und die Infrastruktur verfügen. Eine andere Möglichkeit ist die Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems, das eine proaktive Identifizierung und Bewältigung von Risiken ermöglicht.

Entlastungsmöglichkeiten

Entlastungs- (Exkulpations-) Möglichkeiten

Unter einer Entlastung im juristischen Sinne (Exkulpation) versteht man eine Rechtfertigung zur Abwehr einer Beschuldigung.

Eine Exkulpation kann erfolgen durch

  • Nachweis, alle vorgeschriebenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt zu haben,

  • Nachweis, alle für den Beschuldigten möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen zu haben,

  • Nachweis, dass ein erfolgter Schaden ohnehin eingetreten wäre.

Niemals gelingt eine Exkulpation durch gegenseitige Schuldzuweisung.

Fallbeispiel:

Der Arbeiter, der sich darüber beschwert, nicht ordnungsgemäß eingewiesen worden zu sein, entzieht sich nicht seiner Durchführungsverantwortung. Er bewirkt lediglich, dass gegen seinen Vorgesetzten wegen Unterlassung der Einweisung ermittelt wird.

Der Meister, der angibt, völlig überlastet zu sein und sich nicht um alles kümmern zu können, entzieht sich nicht seiner Überwachungsverantwortung, sondern belastet zusätzlich seine Vorgesetzten.

Daher können mehrere Personen entweder gemeinsam (als Mittäter) oder unabhängig voneinander (als Nebentäter) zur Verantwortung gezogen werden.

Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmensleitung und Führungskräfte bestehen durch:

  • Nachweis einer lückenlosen und widerspruchsfreien Aufgabenverteilung im Unternehmen.

  • Nachweis der zweifelsfreien Delegation (Übertragung von Aufgabe und Verantwortung) an Mitarbeiter oder Fremdfirmen. Bei der Auswahl muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet worden sein.

  • Nachweis der ausreichenden Qualifizierung und Eignung der ausführenden Mitarbeiter oder der beauftragten Fremdfirma.

  • Nachweis der ausreichenden Einweisung und Überwachung der Durchführung.

  • Nachweis, dass ein Schaden auch bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt eingetreten wäre (Widerlegung der Ursächlichkeitsvermutung).

Diese Entlastung wird wesentlich erleichtert durch:

  • eine entsprechende Dokumentation

  • ein wirksames Pflichtenmanagement

  • ein Qualitätsmanagementsystem (QMS)

  • ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)

  • ein Umweltschutzmanagementsystem (UMS)

  • ein Integriertes Managementsystem (IMS).