Technische Anlagen
Facility Management: Betreiberverantwortung » Betreiber » Management anlagenbezogener Pflichten

IN GROSSEN UNTERNEHMEN EXISTIERT EINE VIELZAHL VON ANLAGENBEZOGENEN PFLICHTEN
Diese ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen oder unternehmenseigenen Standards. Um diese Pflichten effektiv und effizient zu managen, ist ein systematischer Ansatz erforderlich. Digitale Tools wie ein Anlagenmanagement-System bieten eine zentrale Verwaltung und Überwachung aller anlagenbezogenen Pflichten.
Anlagenbezogene Pflichten: Anforderungen und Umsetzung
Management, Pflichten und Betreiberverantwortung technischer Anlagen

Technische Anlagen überwachen
Effiziente Verwaltung und Wartung von technischen Anlagen.
Unter Management anlagenbezogener Pflichten versteht man die Identifikation und Überwachung von anlagenbezogenen Pflichten und Terminen sowie die Planung, Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Erfüllung dieser Pflichten.
Ziel eines solchen Pflichtenmanagements ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Betreiberverantwortung in Hinblick auf
ordnungsgemäßen Betrieb,
Instandhaltung,
fristgerechte Durchführung der gesetzlichen Prüfungen und
Behebung sicherheitsrelevanter Mängel.
In Kombination mit einer entsprechenden Dokumentation unterstützt das Pflichtenmanagement die Wahrnehmung der Pflichten und erleichtert im Schadensfall die Exkulpation. Das Pflichtenmanagement kann in ein Instandhaltungsmanagementsystem integriert sein. Bei organisatorischen Betreiberpflichten in anderen Handlungsbereichen leistet das anlagenbezogene Pflichtenmanagement jedoch keinen wirksamen Beitrag zur Exkulpation. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sind anlagenbezogene Pflichten und alle weiteren notwendigen Maßnahmen zur funktionellen Sicherheit von Anlagen, Bauwerken usw. in Bezug auf die Organisation ihrer Durchführung untrennbar miteinander verbunden. Sie sollten gemeinsam verwaltet werden. Wenn es hier um Pflichten geht, bedeutet das eine "zwingende" Ausführung, während alle anderen Parallelmaßnahmen, wie zum Beispiel die der Instandhaltung, sich aus betrieblicher Notwendigkeit ergeben.
Die Überwachung des laufenden Betriebs umfasst beispielsweise:
Laufende Überwachung des Gebäude- und Anlagenbetriebs hinsichtlich auftretender sicherheitsrelevanter Störungen mit und ohne GLT
Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen an den Arbeitsplätzen
Laufende Erteilung von An- /Ein- /Unterweisungen; ggf. Durchführung von Schulungen
Analyse auftretender Arbeitsunfälle
Feststellung etwaiger Gefahrenstellen im Unternehmen.
Wenn von den Pflichten gesprochen wird, dann bezieht sich das auf die Pflichten, die durch rechtliche Vorgaben bestimmt sind, wie zum Beispiel durch Gesetze. Der laufende Betrieb muss ständig überwacht werden, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß funktioniert. Organisatorisch gibt es im Grunde keine Unterschiede zwischen Pflichten, die aus rechtlichen Gründen entstehen, und den Pflichten, die zum Zweck des ordnungsgemäßen Betriebs an einen Dienstleister übertragen wurden.
Um gesetzliche Pflichten im FM erfolgreich überwachen zu können, bedarf es der folgenden Voraussetzungen:
Kenntnis der installierten Anlagen und Einrichtungen
Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Prüfpflichten
Kenntnis der Prüfinhalte (also der sogenannten Arbeitskarten, um zu erkennen, was da eigentlich gemacht wird - oder auch nicht)
Kenntnis der Prüfintervalle und deren Vorgabe bei Fremdvergabe solcher Aufträge und Planung der Termine
Kenntnis der Dokumentationsanforderungen im Zusammenhang mit den Prüfungen
Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen
Kenntnis der Prüfergebnisse
Planung der Behebung erkannter Mängel
Kontrolle der Behebung dieser Mängel.