Neues Standortbetriebskonzept: Grundlagen und Struktur
Facility Management: Betreiberverantwortung » Leistungen » Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort
Standortbetriebskonzept im Facility Management
Ein Standortbetriebskonzept (auch Betriebs- oder Bewirtschaftungskonzept) legt auf strategischer Ebene fest, wie ein Standort (ein Gebäudekomplex oder mehrere Liegenschaften) im Rahmen des Facility Managements (FM) betrieben werden soll. Es umfasst alle technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen FM-Leistungen sowie Organisation und Governance für den jeweiligen Standort. Solche Konzepte müssen je nach Gebäudetyp (Büroimmobilie, Industrieanlage, Krankenhaus, Forschungseinrichtung, kritische Infrastruktur etc.) maßgeschneidert werden. Insbesondere bei sensiblen Objekten wie Krankenhäusern oder kritischen Infrastrukturen sind erweiterte Anforderungen an Sicherheit, Redundanz und gesetzliche Compliance zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte eines Standortbetriebskonzepts zusammenfassend aufbereitet.
Ein modernes Standortbetriebskonzept im Facility Management ist ein ganzheitliches Dokument, das technische Infrastruktur, Prozesse und Organisation eines Standorts umfassend beschreibt. Es muss die gesetzlichen Betreiberpflichten (u.A. ArbSchG, BetrSichV, BImSchG etc.) erfüllen, alle FM-Leistungsbereiche integrieren, Risiken und Notfälle berücksichtigen und Nachhaltigkeits- wie Digitalisierungsanforderungen umsetzen. Internationale Standards wie ISO 41001/55001 und europäische Normen sowie ESG-/Taxonomie-Kriterien bieten den Rahmen, innerhalb dessen das Konzept erstellt wird.
Grundlagen der Betreiberverantwortung
Im Mittelpunkt stehen die Gesetze zur Betreiberverantwortung. Der Betreiber ist dabei jede natürliche oder juristische Person, die (auch rechtlich) über die Abläufe und Sicherheit der Anlage entscheidet. Nach § 15 BetrSichV müssen „überwachungsbedürftige“ Anlagen (z.B. elektrische Anlagen, Aufzüge, Dampfkessel) regelmäßig geprüft werden: Der Betreiber erstellt auf Basis einer sicherheitstechnischen Bewertung einen Prüfplan und veranlasst die Durchführung. Zudem fällt unter die Betreiberpflichten nach BetrSichV, dass der Betreiber für den sicheren Betrieb sorgt und bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet.
Ähnliche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und Beschäftigte zu unterweisen. In der Praxis bedeutet dies, dass auch betriebliche Sicherheitskonzepte (z.B. Brandschutz, Flucht- und Rettungspläne, PSA) integraler Bestandteil des Konzepts sind. Die Verkehrssicherungspflicht gehört ebenfalls dazu: Gefahren im Außenbereich (z.B. vereiste Wege, Baustellen) sind zu beseitigen.
Darüber hinaus muss der Betreiber umweltrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit „Konzentrationswirkung“ (bei genehmigungspflichtigen Anlagen) liegen nahezu alle umwelt- und arbeitsschutzrechtlichen Pflichten (z.B. Luftreinhalte-, Lärm-, Chemikalienrecht) beim Betreiber. Besonders bei Industrieanlagen und Kraftwerken sind daher Immissionsschutzauflagen und Störfallvorsorge zu berücksichtigen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist relevant, da im FM häufig personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Zutrittsdaten, Mitarbeiter- und Kundendaten, Videoüberwachung). Hierzu müssen Verarbeitungsprozesse dokumentiert und ggf. Datenschutz-Folgenabschätzungen durchgeführt werden – Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Für Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gelten zusätzliche Pflichten: Das deutsche BSI-Gesetz (BSIG) verfolgt nach § 8a das Ziel, Störungen von IT-Systemen im KRITIS-Bereich zu vermeiden. In der BSI-Kritisverordnung sind Sektoren wie Energie-, Wasser-, Gesundheits- oder Finanzversorgung mit spezifischen Schwellenwerten festgelegt. Betreiber solcher Einrichtungen müssen daher besonders auf IT-Sicherheit und Cyberabwehr achten.
Hinweis zu DACH: Entsprechende Regelungen existieren auch in Österreich und der Schweiz: In Österreich regeln das Arbeitnehmer*innenschutzgesetz (ASchG) und entsprechende Verordnungen den Arbeitsschutz, das Immissionsschutzgesetz (IG-L) die Umweltauflagen, das neue Datenschutzgesetz (DSG) das Datenrecht. In der Schweiz übertragen das Arbeitsgesetz (ArG) und das Umweltschutzgesetz (USG) ähnliche Pflichten. Somit muss ein Standortbetriebskonzept stets die jeweils nationalen Rechtsvorgaben (inkl. Landesbauordnungen, Verordnungen, Normen) berücksichtigen.
FM-Leistungsbereiche (technisch, infrastrukturell, kaufmännisch)
Ein Betriebskonzept definiert zunächst, welche Facility-Management-Leistungen am Standort erbracht werden.
Üblicherweise unterscheidet man dabei drei Hauptkategorien:
Technische FM-Leistungen (Hard FM): Betrieb und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung/Klima, Sanitär, Elektro, Aufzüge, Brandschutzsysteme, IT-/Kommunikationsinfrastruktur u.v.m.). Dies schließt regelmäßige Wartung, prüfpflichtige Anlagen, Energieversorgung und Überwachung der technischen Infrastruktur ein.
Infrastrukturelle FM-Leistungen (Soft FM): Dienste für den Gebäudebetrieb und die Nutzer, z.B. Reinigungsdienste, Sicherheitspersonal, Empfang, Post- und Kurierdienste, Catering/Kantinen, Grün- und Winterdienst, Abfallmanagement, Mobilitätsdienste (Fuhrpark, Ladeinfrastruktur) etc. Diese Dienste können intern oder von externen Dienstleistern organisiert werden.
Kaufmännische FM-Leistungen: Administrative Tätigkeiten wie Flächen- und Mietmanagement, Finanzcontrolling und Budgetierung, Einkauf und Vergabe von FM-Verträgen, Vertragsmanagement (Gebäudeverpachtung, Versicherung), Reporting und Controlling sowie Personal- und Risikomanagement.
Je nach Gebäudetyp variiert die Gewichtung dieser Leistungen erheblich. Dabei wird klar, dass z.B. in Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen spezialisiertes technisches Equipment (Medizintechnik, Reinraumtechnik) und strenge Hygienemaßnahmen nötig sind, während Industrieanlagen höhere Anforderungen an Umwelt-Compliance und Explosionsschutz stellen.
Kritische Infrastrukturen wiederum erfordern besonders umfangreiche Notstrom- und IT-Redundanzen sowie hohe Sicherheitsstandards
| Gebäudetyp | Technische FM | Infrastrukturelle |
|---|---|---|
| Büroimmobilie | HLK (Heizung, Klima, Lüftung), Aufzüge, Elektroanlagen | Reinigung, Empfang, Catering/Office-Services |
| Industrieanlage | Maschinen-/Anlagenwartung, Druckluft, Kompressoren, Explosionsschutz | Werksreinigung, Werkslogistik, Transportdienste |
| Krankenhaus | Medizintechnik (OP-Geräte, Röntgen), Reinraum-Klima, Sterilisationsanlagen | Hygienereinigung, Wäsche-/Textilmanagement, Verpflegung/Catering, Patientenbeförderung |
| Forschungseinrichtung | Labor-HLKS (Kälte, fachspez. Lüftung), Reinraumtechnik, Backup-Strom | Laborreinigung, Gefahrstoffentsorgung, Spezialtransport (Gefahrgut) |
| Kritische Infrastruktur | Redundante Energieversorgung, Netzüberwachung, Industriekühlung | Perimeter-Sicherung, Zugangskontrolle, Videoüberwachung |
Leistungsprofile nach Gebäudetyp (Beispiele).
Diese Tabellenstruktur zeigt exemplarisch, wie die Leistungsdifferenzierung im Betriebskonzept aussehen kann. In der Praxis werden Leistungsverzeichnisse und SLAs (Service Level Agreements) für jede Kategorie definiert. Dabei können weitergehende Unterscheidungen vorgenommen werden (z.B. Basis- vs. Premium-Service-Level, Kern- vs. Zusatzservices).
Risikomanagement, Notfall- und Sicherheitsplanung
Ein Standortbetriebskonzept muss systematisches Risikomanagement und Notfallplanung enthalten. Dazu gehört zunächst eine standortbezogene Risikoanalyse (Risikoinventur): Identifikation aller Gefahren (technischer Ausfall, Brand, Explosion, IT-Ausfall, Pandemiefall etc.) sowie Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Auf dieser Basis werden präventive Maßnahmen (z.B. vorbeugende Wartung, Redundanzplanung) sowie Notfall- und Evakuierungskonzepte erstellt.
Bewährte Rahmenwerke sind u.a. der BSI-Standard 100-4 (Notfallmanagement) oder die ISO 22301 (Business Continuity Management), die Vorgehen für Ausfallsszenarien vorschlagen. Auch die ISO 31000 (Risikomanagement) liefert grundsätzliche Methoden zur Etablierung eines Risikomanagementsystems.
Wesentliche Elemente sind:
Notfallorganisation: Klare Rollen und Verantwortlichkeiten (z.B. Notfallteam, Krisenstab).
Notfallpläne: Dokumentierte Verfahren für spezifische Szenarien (Feuer, Störfall, IT-Blackout), inkl. Alarmierung, Evakuierung, Notstrom und Kommunikation.
Regelmäßige Übungen: Fire drills, Krisensimulationen, um Abläufe zu testen.
Redundanzen und Backups: N+1-Stromversorgung, failoverfähige IT-Systeme, mehrfach georedundante Server (besonders bei KRITIS).
Daneben umfasst Sicherheit im FM auch physische Sicherheit (Gebäudeschutz, Zutrittskontrollen, Videoüberwachung, Werkschutzdienst) und informationstechnische Sicherheit (Schutz von Gebäudeautomations- und Verwaltungssystemen, Cybersecurity nach ISO 27001). Für KRITIS-Standorte sind besonders strenge Vorgaben zu beachten, da hier Angriffe oder Ausfälle gravierende Folgen hätten. So schreibt die BSI-KritisV etwa Meldepflichten für Cybervorfälle vor. Bei EVUs, Kliniken und ähnlichen KRITIS-Anlagen ist damit zu rechnen, dass Betriebskonzepte auch Aspekte wie Zertifizierung nach DIN ISO 22301 (BCM) und ISO/IEC 27001 (IT-Security) berücksichtigen müssen.
Sicherheit und Notfallvorsorge sollten im Konzept laufend überwacht und bewertet werden. Dazu gehören Kennzahlen (z.B. MTBF/MTTR technischer Anlagen, Sicherheitsvorfälle pro Jahr), Audits und regelmäßige Updates der Pläne. Dokumentation und Schulung des Personals (Brandschutzunterweisung, Alarmübungen) sind ebenfalls elementar.
ESG, Nachhaltigkeit und Compliance
Moderne Standortbetriebskonzepte integrieren verstärkt Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in den Betrieb. Die EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften hat dem Thema einen starken Schub gegeben: Nur ressourceneffiziente, klimafreundliche Gebäude sollen langfristig als „nachhaltige“ Investments gelten. Facility Manager steuern im täglichen Betrieb daher Energie- und Emissionskennzahlen (z.B. nach ISO 50001 Energiemanagement), Abfall- und Recyclingquoten, Wasserverbrauch sowie soziale Aspekte (Gesundheit, Nutzerzufriedenheit) und Governance-Vorgaben (Compliance, ethische Beschaffung).
Laut GEFMA bringt FM dabei zentrale Beiträge: Da der Gebäudesektor ca. ein Drittel des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verursacht, liegt es nahe, über energieeffizientes Betriebsmanagement und Gebäudesanierungen Klimaschutz zu betreiben. Außerdem bestehen in Europa konkrete Ziele wie Klimaneutralität bis 2050. Betriebskonzepte müssen diese oft im Rahmen von CSR- oder ESG-Reports adressieren. Praktisch bedeutet dies beispielsweise: Einführung von E-Mobilität (Ladestationen), Förderung von Kreislaufwirtschaft (Recycling-, Abfallvermeidung), gesundheitsgerechte Raumluft (z.B. Messung von CO₂ bzw. Feinstaub) und sozialverträgliche Arbeitsplatzgestaltung (Barrierefreiheit, Ergonomie).
Facility Management richtet zudem den Blick auf Lebenszyklusbetrachtungen: Instandhaltungszyklen, CO₂-Bilanzen und Instandhaltungsaufwand über die Lebensdauer einer Anlage werden erfasst (vgl. Abschnitt „Life Cycle Management“). Ein integraler Ansatz (“SustainFM” nach GEFMA) verknüpft Betrieb mit Nutzerwohlbefinden und Kostenoptimierung. Insgesamt wird ESG im FM zum festen Bestandteil des Konzepts: Alle FM-Aktivitäten (von der Wartung bis zur Lieferantenauswahl) sind darauf auszurichten, Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens zu unterstützen.
Struktur und Aufbau eines Standortbetriebskonzepts
Ein Standortbetriebskonzept gliedert sich typischerweise in mehrere Ebenen: strategische Vorgaben, Organisation/Governance, Leistungsarchitektur und operative Prozesse.
Governance und Organisation: Es sollte festgelegt werden, wer für das Standortmanagement verantwortlich ist. Oft gibt es einen FM-Direktor oder Standortleiter, der dem Eigentümer/Investoren Bericht erstattet. Darunter können Abteilungen oder Teams für Technik, Infrastruktur und kaufmännisches Management eingerichtet sein. Meist wird eine Mischorganisation gewählt: Kernaufgaben (z.B. technisches Gebäudemanagement) können intern abgewickelt werden, während Standardservices (Reinigung, Security, Catering) outgesourct sind. Wichtige Grundlage ist eine klar definierte Governance-Struktur: Rollenbeschreibungen, Eskalationspfade, Kontrollmechanismen. Ein gebräuchliches Instrument ist die RACI-Matrix (Responsible, Accountable, Consulted, Informed), welche Zuständigkeiten für zentrale Aufgaben abbildet.
Tabelle 2 zeigt ein beispielhaftes Organigramm bzw. eine verkürzte Aufgaben-Matrix
| Aufgabe/Prozess | Standortleitung | FM-Management | Technischer Dienst | Externer Dienstleister |
|---|---|---|---|---|
| Betriebssicherheit / Gefährdungsermittlung | A (Entscheider) | R (koordiniert) | C | I |
| Instandhaltungsplanung | C | A/R | R | I |
| CAFM-Systempflege und -Einsatz | C | R | I | A (Berater) |
| Notfall-/Evakuierungsplanung | A/R | R | C | I |
| ESG-/Nachhaltigkeitsreporting | A | R | I | C |
| Budget- und Vertragscontrolling | C | A | I | R |
Beispielhafte Governance- und RACI-Matrix im Standortbetriebskonzept.
Hier steht „A“ für Accountable (verantwortlich), „R“ für Responsible (durchführend), „C“ für Consulted (zu hören), „I“ für Informed (zu informieren). Eine solche Matrix stellt Transparenz her, wer Entscheidungen trifft und wer welche Aufgaben umsetzt.
Die Organisationsstruktur kann je nach Unternehmensgröße und Strategie stark variieren. Üblich sind z.B. Abstufungen in Lenkungskreis (Owner/Investor), Linienmanagement (FM-Leitung, technische Leitung, Gebäudemanager), Spezialteams (HSE/Arbeitssicherheit, Umweltmanagement) und operative Einheiten (Wartung, Reinigung, Empfang). Outsourcing-Kontrakte sollten die Schnittstellen exakt regeln.
Viele FM-Verbände empfehlen dabei GEFMA-Standards (z.B. die GEFMA 444 „Qualität von CAFM-Systemen“ oder GEFMA 480 für Datenstruktur) als Orientierungsrahmen.:
Leistungsmodell: Hier wird festgelegt, nach welchem Modell die Services erbracht werden. Mögliche Modelle sind beispielsweise vollständiges Outsourcing an einen Systemdienstleister, Mischmodelle mit strategischem Betriebspartner („FM-Systemdienstleister“) oder Inhouse-Betrieb mit externer Vergabe einzelner Leistungen. In jedem Fall gehört eine genaue Leistungsbeschreibung (Lastenheft) ins Konzept, um später die Erbringung und Kosten kalkulierbar zu machen. Oft werden Kennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) für jede Servicekategorie definiert (z.B. Verfügbarkeit technischer Anlagen, Reinigungsgrade, Reaktionszeiten für Störungsmeldungen).
Digitalisierung: Moderne Betriebskonzepte setzen auf digitale Werkzeuge für Steuerung und Transparenz. Building Information Modeling (BIM) wird zunehmend im Betrieb eingesetzt: Der digitale Gebäudemodell-Zwilling (3D-Model und verknüpfte Asset-Daten) dient als Grundlage für CAFM-Systeme und Wartung. Beispielsweise werden Informationen aus BIM (Raumdaten, technische Anlagen) in ein CAFM (Computer-Aided Facility Management) importiert. Ein gepflegtes CAFM-System ist heute Kernelement: Es speichert alle Anlagen- und Wartungsdaten, Belegungspläne und Dokumentationen. Die GEFMA betont, dass „Datenqualität, Datenstruktur und effizientes Datenmanagement“ Schlüsselfaktoren für den FM-Erfolg sind. IoT-Technologien (Sensorik, Smart Meter, Building Automation) liefern live Daten (Energieverbrauch, Temperatur, Luftqualität, Belegungsdichte) und ermöglichen vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) sowie eine automatisierte Steuerung von Komfort und Energieeffizienz. Das Standortkonzept muss daher auch die IT- und Datenarchitektur definieren (Netzwerk, Schnittstellen, Datensicherheit).
Life Cycle Management: Schließlich umfasst das Konzept eine Lebenszyklusperspektive der Immobilie. Dies bedeutet, dass bereits in der Planungsphase Aspekte des späteren Betriebs (Betriebskosten, Energieeffizienz, Flexibilität) berücksichtigt werden. Ein professionelles Life Cycle Management ermöglicht es, die Wertschöpfung aller Phasen – Planung, Bau, Betrieb, Nutzung und eventuelle Transformation – integrativ zu optimieren. Gebäude sind kein statisches Produkt, sondern „dynamische Gebilde“, die in einem vernetzten Modell aus Planung, Technik, Betrieb und Nutzung ganzheitlich gedacht werden müssen. Für das Standortbetriebskonzept heißt das konkret: man legt Kosten- und Emissionsbudgets für die Nutzungsphase fest, plant Erneuerungen (modernisierungsbedingte Investitionen) und berücksichtigt Abbruch- oder Nachnutzungsoptionen. Ein ganzheitlicher Lebenszyklusansatz führt dazu, dass Betreiber, Eigentümer und Nutzerinteressen gemeinsam optimiert werden – was letztlich die Nachhaltigkeit des Immobilienbestands erhöht.
Internationale Standards, Normen und Rahmenwerke (inkl. DACH)
ISO 41001 (Facility-Management-Systeme): Dieser internationale Standard spezifiziert Anforderungen an ein FM-Managementsystem. Ziel ist die Planung und kontrollierte Durchführung von FM-Leistungen zur Effizienz- und Leistungssteigerung. Facility Management leistet nämlich einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Produktivitätssteigerung eines Unternehmens. Mit ISO 41001 sollen FM-Leistungen konsistent und transparent erbracht werden.
ISO 55001 (Asset Management): Verwandt mit ISO 41001 fokussiert ISO 55001 das Management materieller Vermögenswerte (Anlagen, Gebäude). Sie definiert Prinzipien für Lebenszyklusmanagement, Risikosteuerung und Wertsteigerung der Assets.
IFMA und EN-Normen: Der IFMA (International Facility Management Association) hat umfangreiche Frameworks und eine Facility Management-Body-of-Knowledge entwickelt; national im DACH-Raum gilt z.B. die Richtlinie VDI 7700 zur Leistungsermittlung im FM. Europäische Normen der Reihe EN 15221 definieren Grundlagen und Begriffe des FM. So gibt EN 15221-1 wichtige Definitionen und Anwendungsbereiche vor und wird auf alle Umgebungen (Industrie, Büro, Gesundheitswesen etc.) angewandt. Weitere Teile der EN 15221 regeln das Service-Controlling, Benchmarking und Wartungsverträge im FM.
Branchenspezifische Standards: Für einzelne Sektoren existieren ergänzende Vorgaben: Etwa für Rechenzentren (z.B. TIA-942, ISO/IEC 30134) oder für das Gesundheitswesen (Planungsleitfäden von DGUV/RKI).
Umwelt- und Sozialstandards: In der DACH-Region greifen deutsche Normen wie DIN EN 14001 (Umweltmanagement) und ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement). Österreich hat z.B. die ÖNORM B 1801 (Energiemanagement) und die ÖNORM S 2072ff (Facility Management-Leistungen). Die EU-Taxonomie-Verordnung zur Nachhaltigkeit und kommende ESG-Richtlinien (Corporate Sustainability Reporting Directive) wirken sich ebenfalls auf FM-Konzepte aus. Die GEFMA bietet für ESG konkrete Leitfäden (SustainFM), um FM-Dienstleistungen messbar nachhaltig zu machen.
Staatliche Regulatorien DACH: Hinzu kommen nationale Gesetze und Verordnungen. Deutschland hat z.B. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Energiesparvorschriften (EnEV früher) für Neubauten und Bestandsgebäude. Österreichs OIB-Richtlinien legen Mindestanforderungen an Bauwerke fest. In der Schweiz sind kantonale Bau- und Umweltschutzgesetze zu beachten. Demnach sollte das Konzept nicht nur international gültige Standards implementieren, sondern auch alle länderspezifischen Vorschriften einhalten.
Die Berücksichtigung dieser Normen und Rahmenwerke gewährleistet, dass das Betriebskonzept sowohl den besten Praktiken der Branche als auch den rechtlichen Anforderungen gerecht wird. Eine Zertifizierung nach ISO 41001 oder ISO 55001 kann die Qualität des FM-Systems bestätigen und die Verankerung im Unternehmen fördern.
Die Erstellung eines Betriebskonzepts erfolgt in mehreren Projektphasen:
Scoping/Initiierung: Ziele und Rahmenbedingungen werden definiert (z.B. Unternehmensstrategie, Budgetgrenzen, Zeitplan). Eine erste Bedarfs- und Stakeholder-Analyse erfasst Nutzeranforderungen. Oft wird ein «Lastenheft» erstellt.
Ist-Analyse: Umfasst eine Bestandsaufnahme der Liegenschaft (Ausstattung, Technische Anlagen, Prozesse, bestehende Verträge), der Organisation und aktueller Kennzahlen. Auch Rechtsprüfung (Compliance-Check aller relevanten Gesetze/Verordnungen) gehört dazu. Ergebnis ist ein Status-Quo-Bericht mit identifizierten Lücken.
Konzeption/Planung: Basierend auf den Analysen werden Soll-Prozesse und Strukturen entworfen. Dazu gehören z.B. Organigramme, Kostenpläne, Sicherheitskonzepte und Leistungsbeschreibungen. Hier wird entschieden, welche Aufgaben intern und welche extern erbracht werden. Digitale Lösungen (z.B. Auswahl eines CAFM-Systems, BIM-Strategie) werden definiert. Risiken werden bewertet und Maßnahmen in einem Risikoregister dokumentiert.
Implementierung: Die neuen Strukturen und Prozesse werden eingeführt. Das kann den Abschluss von Dienstleisterverträgen (Ausschreibungen), Aufbau von IT-Tools (CAFM-Einführung, BIM-Integration), Schulung von Personal (Fachkräfte, Notfallübungen) und ggf. bauliche Umsetzungen (Sicherheitsanpassungen, Energiesparmaßnahmen) umfassen. Projektmanagement, Change Management und regelmäßiges Controlling (fortlaufender Soll-Ist-Abgleich) sind in dieser Phase zentral.
Betrieb und Optimierung: Nach der Einführung startet die Phase „Go-Live“, in der das Konzept aktiv betrieben wird. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP/PDCA-Zyklus) sorgt für regelmäßige Updates: Auswertungen von Kennzahlen (z.B. Energiestandards, Ausfallraten), interne Audits und Feedback der Nutzer fließen in Anpassungen ein. Optimierungsschritte (z.B. Prozessautomatisierung, Nachjustierung von SLAs) werden zyklisch durchgeführt.
