Risiko aus der Verantwortung des Betreibers
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DIE EINHALTUNG VON GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN UND NORMEN IST EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DER BETREIBERVERANTWORTUNG UND MINIMIERT RISIKEN.
Eine klare und transparente Kommunikation mit unseren Kunden und Partnern ist ebenfalls essenziell, um potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen. Unser Ziel ist es, durch eine umfassende Betreiberverantwortung einen sicheren und zuverlässigen Betrieb sicherzustellen und das Vertrauen unserer Kunden und Partner zu festigen.
Risikomanagement in der Verantwortung des Betreibers
Risiken aus der Betreiberverantwortung

Wartung von Industrieanlagen
Präzise Wartungsarbeiten für optimale Anlagenleistung.
Die Betreiberverantwortung beinhaltet als Überbegriff die gesetzlichen Betreiberpflichten für gebäudebetreibende Unternehmen und die darin handelnden Personen.
Dazu zählen auch das latente Risiko der Pflichtverletzung, des Verschuldens und die möglichen Rechtsfolgen für Unternehmen und Personen.
Die Anforderungen haben sich in den letzten Jahren laufend durch mehrere Faktoren verschärft:
Die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht
Die Aktualisierung und Angleichung von Vorschriften, beispielsweise zum Arbeitsschutz auf hohem Niveau
Im Zuge der Deregulierung werden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisation auf die Unternehmen selbst übertragen.
Der Gesetzgeber legt demjenigen besondere Pflichten auf, der ein Grundstück mit einem Gebäude im Eigentum besitzt, Gebäude mit gebäudetechnischen Anlagen betreibt, Arbeitnehmer beschäftigt und Arbeitsplätze und/oder Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen bereitstellt.
Ein rechtssicherer Umgang mit der Betreiberverantwortung erfordert die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Fähigkeit, dies im Bedarfsfall zweifelsfrei und rechtssicher nachzuweisen. Deshalb erhält die ISO 41012 (Facility Management) besondere Beachtung.
Vertragsarten im Facility Management
Auf Grundlage vorteilhaft gestalteter Verträge, deren Risiken richtig eingeschätzt sind, wird ein Vertrag mit positivem Ergebnis im Facility Management abgewickelt.
Der Vertrag bildet den rechtlichen Rahmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Facility Management. Es ist wichtig zu klären, welche Aufgaben konkret übernommen und delegiert sind. Der FM Vertrag bestimmt, welche Leistungen von den jeweiligen Vertragspartnern erbracht werden.
Daraus resultieren unterschiedliche Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche, die vertraglich oft in einem Geschäftsbesorgungsvertrag festgelegt sind. Der Auftraggeber hat die Verantwortung, Leistungspflichten und -standards im Voraus zu bestimmen.
Neben den klassischen Facility Aufgaben der Pflege und Bewirtschaftung der Gebäude übernehmen Facility Manager auch strategische Aufgaben im Management der Immobilien, der Energieversorgung, dem technischen Gebäudemanagement und Serviceleistungen.
Das Facility Management umfasst unterschiedliche Vertragsinhalte:
Architektenverträge
Betreiberverträge
Beraterverträge
Bauverträge
Contracting-Verträge
Energielieferverträge
Gewerbemietverträge
Planerverträge
PPP - Public-Private-Partnership
Projektsteuerungsverträge
Telekommunikationsverträge
Versicherungsverträge
Wartungsverträge
ff.
Vertragsmanagement
Das Vertragsmanagement steuert, gestaltet, schließt ab, schreibt fort und wickelt Verträge ab. Das bedeutet, dass alle bindenden Vereinbarungen in den Bereich des Vertragsmanagements gehören. Deshalb binden Unternehmen alle relevanten Kollegen im Facility Management so früh wie möglich in die Vertragsgestaltung und -verhandlung ein, um mit ihrem Expertenwissen deren Risiken zutreffend einschätzen zu können.
Aspekte und Risiken im Vertragsmanagement sind das Versäumen von Fristen und unauffindbare Verträge. Inhaltliche Risiken und fehlende Aktualität stellen eine latente Gefahr für jedes Unternehmen dar. Der beste Vertrag verfehlt seine Zielsetzung, wenn man seinen Inhalt vergisst und Termine und Konditionen nicht einhält. Das größte Vertragsrisiko ist die fehlende Aktualität. Nach Vertragsabschluss wird er oft vernachlässigt, schlecht umgesetzt oder die vereinbarte Leistungserbringung nur ungenügend überprüft.
Im Gegensatz zu Kaufverträgen für Material oder Büroeinrichtungen ändern sich bei Facility Management-Dienstleistungen oft die Vertragsobjekte. Ein Vertragsmanagement zur Risikominimierung ist daher unerlässlich. Für das Vertragsmanagement ist in der Regel der Einkauf verantwortlich. Bei Facility Management-Dienstleistungen sind die Schnittstellen oft unklar oder nicht gut definiert, und es gibt Aufgaben, die nur von mehreren Funktionsbereichen gemeinsam gelöst werden.
Je nach Facility Management-Organisation legen Unternehmen Verträge zentral oder bei den jeweiligen Vertragsinhabern ab. Beide Organisationsformen erfüllen die Anforderungen im FM nicht, da ein dezentraler Online-Zugriff auf Vertragsinhalte immer möglich sein sollte.
Eine systematische Überprüfung von Vertragsinhalten und deren zeitnahe Nachverfolgung ermöglicht ein erhebliches Effizienzpotenzial im FM. Kosteneinsparungen durch effiziente Vertragsausschöpfung, Nutzung von Rabattabstufungen und Garantieklauseln sind realisierbar. Das Controlling kann auch für ein effizientes Vertragsmanagement sorgen. Eine durchgängige elektronische Ablage reduziert Suchzeiten erheblich.
Das Vertragsmanagement sorgt für die benötigte Transparenz, und ein umfassendes proaktives Management von Vertragsinhalten bietet die erforderliche Rechtssicherheit. Der Erhalt und die Verbesserung der Sicherheit, die Integration neuer Objekte und Risiken in den Versicherungsschutz und die Reduzierung der Versicherungskosten sind von großer Bedeutung.
Daher sind diese Daten im Rahmen des Versicherungsmanagements von großer Bedeutung.
Mieterpflichten
Bei einem gewerblichen Mietverhältnis entstehen automatisch Verantwortungsbereiche für die Betreiberverantwortung: Auf der gemieteten Fläche sowie bezüglich mietereigener Einrichtungen, wie zum Beispiel Elektrogeräte und mietereigene Einbauten, trägt der Mieter die Betreiberverantwortung selbst; er agiert als Betreiber seiner Mietfläche.
Der Gebäudeeigentümer und Vermieter kann die ihm obliegenden Betreiberpflichten an den Mieter übertragen. Dies ist besonders dann relevant, wenn komplette Gebäude vermietet werden und der Mieter eigenes Betriebspersonal beschäftigt.